Sie möchten ein neues Kfz (Neufahrzeug) zulassen das in einem EU Staat gekauft wurde?

Hierfür benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis / Pass mit Meldebescheinigung (o. beglaubigte Kopie)
  • Vollmacht (falls erforderlich) und ein gültiges Personaldokument des Ausstellers der Vollmacht
  • NUR BEI FIRMEN – Handelsregisterauszug und eine Gewerbeanmeldung (auch als Kopie mögl.)
  • Kaufvertrag oder Importbescheinigung / ausländische Fahrzeugdokumente
  • SEPA Lastschriftmandat (kann auch bei uns ausgefüllt werden)
  • EVB Nr. (elektronische Versicherungsbestätigung)

 

Sie möchten ein gebrauchtes Kfz (Gebrauchtfahrzeug) zulassen das in einem EU Staat gekauft wurde?

Vorraussetzung ist dass das Fahrzeug bereits in der EU zugelassen war.

Hierfür benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis / Pass mit Meldebescheinigung (o. beglaubigte Kopie)
  • Vollmacht (falls erforderlich) und ein gültiges Personaldokument des Ausstellers der Vollmacht
  • NUR BEI FIRMEN – Handelsregisterauszug und eine Gewerbeanmeldung (auch als Kopie mögl.)
  • Rechnung oder Kaufvertrag
  • SEPA Lastschriftmandat (kann auch bei uns ausgefüllt werden)
  • EVB Nr. (elektronische Versicherungsbestätigung)